- Mit Gesuch vom 03.09.2020 beantragte der Beschuldigte sodann bei der Stadt Biel wieder die Erteilung des F-Ausweises und legte dar, weshalb er sich seit dem Entscheid vom 27.07.2010 nicht mehr um einen geregelten Aufenthaltsstatus gekümmert habe. - Den Mails zwischen dem MIDI und der Stadt Biel vom 03.05.2021 bis 25.08.2021 kann schliesslich entnommen werden, dass dem Beschuldigten rückwirkend per 03.09.2020 der Ausweises F auszustellen sei. Die Stadt Biel hat das SEM am 09.09.2021 ersucht, den F-Ausweis wieder zu «reaktivieren».