5 am 21.02.2017, schuldig erklärt und bestraft. Sachverhaltsmässig wurde ihm vorgeworfen, der F-Ausweis des Beschuldigten sei am 10.11.2014 abgelaufen, weshalb er sich vom 11.11.2014 bis 21.02.2017 rechtswidrig in der Schweiz aufgehalten habe. - Mit Gesuch vom 03.09.2020 beantragte der Beschuldigte sodann bei der Stadt Biel wieder die Erteilung des F-Ausweises und legte dar, weshalb er sich seit dem Entscheid vom 27.07.2010 nicht mehr um einen geregelten Aufenthaltsstatus gekümmert habe.