Die Frage, ob ihm bewusst sei, dass der F-Ausweis[es] seit 10.11.2014 nicht mehr gültig sei, beantwortete er mit ja. Er wies gleichzeitig darauf hin, dass wenn er eine Wohnung habe, er seinen Ausweis wieder abholen könne. Er vermochte nicht plausibel zu erklären, weshalb er sich nicht bei der Gemeinde gemeldet habe. Er gab sodann zu, wegen rechtswidrigem Aufenthalt schuldig zu sein, weil er keinen Ausweis mehr habe. Er wisse das «jetzt». Der Beschuldigte wurde in der Folge mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27.03.2017 wegen rechtswidrigem Aufenthalt, festgestellt