Am 18.08.2016 hat das SEM den MIDI darüber informiert, dass das SEM somit das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme feststellen werde. - Anlässlich einer aktenkundigen polizeilichen Einvernahme am 25.10.2016 gab der Beschuldigte an, er habe keinen F-Ausweis mehr, da dieser im Jahre 2014 abgelaufen sei und er ihn nicht verlängert habe. - Anlässlich einer aktenkundigen polizeilichen Einvernahme am 21.02.2017 gab der Beschuldigte zu, dass er sich bei der Gemeinde hätte anmelden müssen, was er nicht gemacht habe. Die Frage, ob ihm bewusst sei, dass der F-Ausweis[es] seit 10.11.2014 nicht mehr gültig sei, beantwortete er mit ja.