Danach hielt sich der Beschuldigte bis im Februar 2016 im Strafvollzug auf (vgl. Mail des MIDI vom 12.08.2016). Seither sei dem MIDI nicht bekannt, wo sich der Beschuldigte aufhalte (vgl. erwähntes Mail vom 12.08.2016). Am 18.08.2016 hat das SEM den MIDI darüber informiert, dass das SEM somit das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme feststellen werde. - Anlässlich einer aktenkundigen polizeilichen Einvernahme am 25.10.2016 gab der Beschuldigte an, er habe keinen F-Ausweis mehr, da dieser im Jahre 2014 abgelaufen sei und er ihn nicht verlängert habe.