- Mit Entscheid vom 03.10.2008 hat das damalige Bundesamt für Migration BFM (neu Staatssekretariat für Migration SEM) das Asyl des Beschuldigten widerrufen, weil er wiederholt straffällig geworden war. - Mit Verfügung vom 21.07.2010 hat daraufhin der Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) den Widerruf der Niederlassungsbewilligung C verfügt. Der Beschuldigte werde weggewiesen, der Vollzug der Wegweisung sei allerdings nicht zulässig und sei deshalb aufzuschieben. Deshalb ergehe ein Antrag an das BFM, den Beschuldigten vorläufig aufzunehmen.