Abschliessend führte er aus, dass er den Vorwurf des illegalen Aufenthalts nicht anerkenne. Dem Anzeigerapport des Grenzwachkorps ist in Bezug auf die weiteren Abklärungen zu entnehmen, dass der Beschuldigte gemäss ZEMIS am 18.12.2007 ausgereist sein soll. Aufgrund der dem Beschuldigten gestellten Fragen ist weiter zu entnehmen, dass Rücksprache mit dem Migrationsamt des Kantons Bern genommen wurde. Dieses habe mitgeteilt, dass die Aufenthaltsbewilligung des Beschuldigten widerrufen worden sei. Der Flüchtlingsausweis sei in der Folge nicht verlängert worden und der Beschuldigte habe seither keinen geregelten Aufenthaltsstatus (vgl. Frage 5 der Einvernahme vom 25.03.2021).