2. 2.1 Wie eingangs erwähnt wurde mit Eingabe vom 12. Oktober 2023 sowohl vom Beschwerdeführer 1 Beschwerde gegen die Auferlegung der Verfahrenskosten und die Erstattungspflicht als auch vom Beschwerdeführer 2 Beschwerde gegen die Festsetzung des amtlichen Honorars erhoben.