1 des Verfügungsdispositivs). Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'200.00 wurden A.________, abzüglich der von ihm bereits bezahlten Sicherheitsleistung von CHF 200.00, zur Bezahlung auferlegt (Ziff. 2 des Verfügungsdispositivs). Das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.________ wurde – anstatt der geltend gemachten CHF 4'068.58 (inkl. Auslagen und MWST) – auf CHF 2'259.20 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt (Ziff. 3 des Verfügungsdispositivs). Sodann verfügte die Staatsanwaltschaft, dass A.______