1. 1.1 Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) führte gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20). Mit Strafbefehl vom 9. August 2021 wurde er wegen rechtswidrigen Aufenthaltes, begangen in der Zeit vom 22. Februar 2017 bis 25. März 2021 schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt. Diese Strafe verbüsste er ab dem 24. August 2022. Am 30. September 2022 erhob er, nunmehr anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Einsprache gegen den Strafbefehl.