a StPO gelte, die Nichtanhandnahmeverfügung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst als am 10. Oktober 2023 zugestellt gelten kann, kann vorliegend offen bleiben. Wie nachstehend aufzuzeigen sein wird, ist die Beschwerde, selbst wenn sie fristgerecht erfolgt und darauf einzutreten wäre, offensichtlich unbegründet (vgl. E. 3 hiernach). Festzuhalten ist hinsichtlich des postalischen Zustellversuchs aber immerhin, dass die eingeschriebene Sendung offensichtlich an den Beschwerdeführer adressiert war.