3 Beschwerdeführer resp. stellvertretend seiner mit ihm im gleichen Haushalt lebenden Ehefrau (vgl. Art. 85 Abs. 3 StPO) die Sendung per Polizei zugestellt hat, ohne ihm mitzuteilen, dass die Zustellfiktion gemäss Art. 85 Abs. 4 Bst. a StPO gelte, die Nichtanhandnahmeverfügung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst als am 10. Oktober 2023 zugestellt gelten kann, kann vorliegend offen bleiben.