2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden im Umfang von drei Vierteln, ausmachend CHF 1’500.00, dem Beschwerdeführer auferlegt und der von ihm geleisteten Sicherheitsleistung von CHF 2’000.00 entnommen. Der Restbetrag von CHF 500.00 wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet. Der verbleibende Viertel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird vom Kanton Bern für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 375.00 (inkl. Auslagen MWST) ausgerichtet.