Zudem wurde die Polizei alarmiert. Insofern liegt an sich eine Ausgangslage für die Anwendbarkeit von Art. 218 StPO vor. Die Festnahme an sich (welche vorliegend in der Hinderung an der Wegfahrt besteht) muss aber auch verhältnismässig sein. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip (Art. 217 StPO). Folglich kann eine Person, die auf frischer Tat bei einem Verbrechen oder Vergehen ertappt wird, nicht einfach festgenommen werden;