So sagte er aus, er habe sich beim Beschwerdeführer entschuldigt, dass er nicht auf sein Alter Rücksicht genommen habe. Er habe sich auch später nochmals bei ihm entschuldigt (Z. 87 ff.). Es scheint nicht nachvollziehbar, wieso der Beschuldigte 2 sich ohne Grund zweimal entschuldigen sollte, zumal er früher in seiner Einvernahme geltend machte, dass Alter des Beschwerdeführers respektiert zu haben (Z. 29 f. und Z. 78 f.). Weiter schilderte der Beschwerdeführer in seiner Einvernahme vom 27. Dezember 2022 auch gewisse originelle Details. So habe der Beschuldigte 2 gesagt, er würde nur einen Schlag brauchen, um ihn umzubringen (Z. 57).