Es sei einfach eine wilde Diskussion unter den involvierten Personen gewesen. Man habe niemanden richtig zu Wort kommen lassen. Es sei ein Geschrei unter den anwesenden Personen gewesen (Einvernahmeprotokoll vom 22. Mai 2023, Z. 52 ff.), was auch zu den Aussagen des Beschwerdeführers passt, wonach alle hässig und aggressiv gewesen seien. Es erscheint wenig wahrscheinlich, dass sich der Beschwerdeführer mehr als zwei Monate nach dem Streit noch so exakt daran erinnern kann, wer ihn von den Beschuldigten 2 bis 7 in diesem Tumult/Geschrei wie beschimpft haben soll.