Erst nach Anzeigeeinreichung warf er sämtlichen Beschuldigten vor, sie hätten ihn als Idioten, Arschloch oder blöder «Siech» beschimpft. 5.2 Die Aussagen des Beschwerdeführers insbesondere zu den Beschuldigten 2 bis 7 erscheinen in diesem Zusammenhang als stereotype Aufzählung. Zudem äusserte er die Beschimpfungen (anders als die Nötigung und die Drohung) mit Ausnahme derjenigen des Beschuldigten 1 nicht bereits spontan im Rahmen seiner ersten Aussagen, sondern erst später. Die Tochter des Beschuldigten 1 (N.________) gab an, es sei schon recht laut gewesen. Es sei einfach eine wilde Diskussion unter den involvierten Personen gewesen.