Der Beschuldigte 5 sagte am 6. Januar 2023 aus, er habe kein einziges Wort mit dem Beschwerdeführer gewechselt und auch keine anderen Personen aufgefordert, gegen den Beschwerdeführer vorzugehen (Z. 20 ff.). Der Beschuldigte 4 bestritt, Drohungen oder Beschimpfungen gegen den Beschwerdeführer ausgesprochen zu haben (Einvernahmeprotokoll vom 6. Januar 2023, Z. 26 f. und Z. 49 ff.), und der Beschuldigte 2 verneinte, dem Beschwerdeführer gedroht oder ihn beschimpft zu haben (Einver-