Beschimpfungen schilderte er keine. 4.3 Sowohl der Beschuldigte 1 als auch dessen Ehefrau, die Beschuldigte 6, bestritten, den Beschwerdeführer beschimpft oder bedroht zu haben (vgl. Einvernahme des Beschuldigten 1 vom 6. Januar 2023, Z. 31 ff. und 36 ff., sowie Einvernahme der Beschuldigten 6 vom 6. Januar 2023, Z. 24 ff. und Z. 72 ff.). Der Beschuldigte 5 sagte am 6. Januar 2023 aus, er habe kein einziges Wort mit dem Beschwerdeführer gewechselt und auch keine anderen Personen aufgefordert, gegen den Beschwerdeführer vorzugehen (Z. 20 ff.).