Der Beschuldigte 2 habe gesagt, dass er (der Beschwerdeführer) ein Idiot sei. Die Beschuldigten 3, 4 und 5 hätten ihn als Idioten und Arschloch beschimpft. Der Beschuldigte 7 habe gesagt, dass er ein «blöder Siech» sei (Z. 38 ff.). Auf Frage, wer ihn bedroht habe, gab der Beschwerdeführer an, der Beschuldigte 1, indem er ihm gesagt habe, er werde ihn umbringen und in die M.________ (Fluss) werfen (Z. 53 ff.). Der Beschuldigte 2 habe gesagt, er werde ihn bei einer nächsten derartigen Situation umbringen. Er brauche nur einen einzigen Schlag. Der Beschuldigte 3 sei aggressiv gewesen und habe ihm den Tempelbesuch verboten (Z. 58 f.).