Der Beschuldigte 2 habe ihn mit dem Tod bedroht und ihm das Natel weggenommen. Er habe es kaputt machen wollen und gesagt, dass er (der Beschwerdeführer) nicht wegfahren dürfe. Die Gruppierung (bestehend aus den Beschuldigten 2 bis 6) habe auf sein Auto eingeschlagen und «herumgeschrien». Er habe nicht wegfahren können und eine halbe Stunde dort warten müssen (polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers vom 2. November 2022, Z. 53 ff.).