Als er (der Beschwerdeführer) in sein Auto habe einsteigen wollen, sei der Beschuldigte 1 in seine Richtung gekommen und habe ihn schlagen wollen. Er habe sich schützen wollen und den Beschuldigten 1 weggestossen, das wisse er noch, mehr nicht (Z. 17 f., Z. 24 ff.). Ob er dem Beschuldigten 1 einen Kopfstoss verpasst habe, wisse er nicht mehr (Z. 40 ff.). Der Beschuldigte 1 habe ein paar Männer zu sich gerufen. Einer sei zu ihm neben das Auto gekommen und habe ihn schlagen wollen. Dieser Mann habe ihn an den Kragen gegriffen und ihn aus dem Auto zerren wollen. Der Beschuldigte 2 habe ihn mit dem Tod bedroht und ihm das Natel weggenommen.