Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt in diesem Verfahren, einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung auszufällen. Der Beschwerdeführer sagte anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 2. November 2022 als Beschuldigter zusammengefasst aus, der Beschuldigte 1 habe sofort begonnen, ihn anzuschreien und ihn zu beschimpfen, als er ihn zur Rede gestellt habe. Als er (der Beschwerdeführer) in sein Auto habe einsteigen wollen, sei der Beschuldigte 1 in seine Richtung gekommen und habe ihn schlagen wollen.