Da sie dafür verantwortlich ist, das Insulin auf sich zu tragen, kann sie die unterlassenen Insulinspritzen auch nicht einzig mit äusseren Umständen erklären. Weiter kam es zu neuen Delikten und die Sicherungshaft erfolgte nicht allein aufgrund des selbstgefährdenden Verhaltens der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit ihrer Diabeteserkrankung.