Sie habe sich auf keine Angebote von Mitarbeitenden eingelassen. Schon von Beginn an hätten ihr häufig Grenzen gesetzt werden müssen. Es sei ihr schwergefallen, sich an Abmachungen und Regeln zu halten. Die Beteuerungen in der Beschwerde, wonach sie betreffend ihre Diabeteserkrankung grundsätzlich einsichtig und es ihr bewusst sei, welche gesundheitlichen Folgen ein falscher Umgang mit Insulin haben könne, sind mit Blick auf den bisherigen Verlauf nicht geeignet, etwas zu ändern. Da sie dafür verantwortlich ist, das Insulin auf sich zu tragen, kann sie die unterlassenen Insulinspritzen auch nicht einzig mit äusseren Umständen erklären.