4. Die Jugendanwaltschaft kommt gestützt auf diesen Verlauf zu Recht zum Schluss, dass sich die Beschwerdeführerin aktuell und insbesondere seit ihrem Austritt aus der Therapiestation TRANSIT immer mehr in einer Abwärtsspirale befindet. Nebst einer massiven Selbstgefährdung mit wiederholten Spitalaufenthalten, lebensbedrohlicher Situation und wahrscheinlichen Langzeitfolgen wegen ihrer Diabeteserkrankung bzw. aufgrund der Falscheinnahme/Nichteinnahme der Diabetesmedikamente kam es auch zu einer akuten Fremdgefährdung, in deren Rahmen die Beschwerdeführerin gegen eine weitere Person ein Messer eingesetzt hatte.