Die Beschwerdeführerin war aber weiterhin nicht für ihre Betreuungsperson erreichbar. In Absprache mit der Spitex musste die Beschwerdeführerin am Samstagabend, d.h. nur einen Tag nach der letzten Entlassung aus dem Spital, mit der Ambulanz und der Polizei wiederum in das Spital eingewiesen werden, da sie ihr Insulin erneut nicht gespritzt hatte und ihre Zuckerwerte erneut entgleist waren. Die Beschwerdeführerin konnte sodann am Montagnachmittag aus dem Spital austreten. Seitens der Vermieter vom Zimmer in «E.___