Nachdem die Beschwerdeführerin am 22. September 2023 das Spital hatte verlassen können, nahm sie weder am selben Abend noch am darauffolgenden Tag die vereinbarten Spitexbesuche wahr. Ebenfalls war die Beschwerdeführerin für ihre Betreuungsperson weder telefonisch erreichbar noch erschien sie zum abgemachten Termin vor Ort. Seitens der Vermieterin von «E.________» wurde der Betreuungsperson am 23. September 2023 mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin sich in ihrem Zimmer befinde und laut weine. Die Beschwerdeführerin war aber weiterhin nicht für ihre Betreuungsperson erreichbar.