Seitens der Jugendanwaltschaft wurde eine Untersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen Angriffs (mehrfach), evtl. vorsätzlicher einfacher Körperverletzung durch Gebrauch eines gefährlichen Gegenstandes eingeleitet. Da die Beschwerdeführerin anlässlich ihrer Einvernahme bei der Polizei mehrfach suizidale Gedanken geäussert hatte, wurde sie nach Beendigung der Einvernahme dem Notfallpsychiater zugeführt. Da sich ihre Zuckerwerte erneut in einem gefährlichen Rahmen bewegten, konnte sie durch ihre Betreuungsperson und mit Unterstützung der Ärztin davon überzeugt werden, im Spital zu bleiben.