(Ortschaft). Am 11. September 2023 wurde der Jugendanwaltschaft mitgeteilt, dass die Zuckerwerte der Beschwerdeführerin immer wieder zu hoch und sodann nicht messbar seien. Zudem sei ein Gespräch mit der Vermieterin von «E.________» notwendig geworden, da die Beschwerdeführerin sich nicht an die Regeln (kein Besuch) gehalten habe. Anlässlich des Termins beim Hausarzt am 13. September 2023 bestätigte sich, dass bezüglich der Diabetesbehandlung dringender Handlungsbedarf bestand, weshalb eine Überweisung an eine Diabetologin in F.________ (Ortschaft) erfolgte.