Anschliessend wurde sie aufgrund des nicht vorhandenen Platzes in einer geeigneten Erziehungseinrichtung und des sich fortwährenden Entziehens bzw. Widersetzens gegen den Massnahmenvollzug durch die Jugendanwaltschaft in Sicherungshaft im Regionalgefängnis Thun versetzt (vgl. Verfügung Sicherungshaft vom 25. Mai 2023). Am 17. Juli 2023 konnte die Beschwerdeführerin mittels ärztlicher Verfügung in die Therapiestation TRANSIT der UPD Bern eintreten, in welcher sie bis zum 25. August 2023 abgeklärt und mit dem Ziel einer emotionalen Stabilisierung und dem Erlernen des Umgangs mit Suizidgedanken und selbstverletzendem Verhalten behandelt wurde (vgl. Austrittsbericht