_ vom 29. Juni 2023). Mittels ärztlich verfügter fürsorgerischer Unterbringung vom 5. Mai 2023 blieb die Beschwerdeführerin bis am 25. Mai 2023 im Notfallzentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD). Anschliessend wurde sie aufgrund des nicht vorhandenen Platzes in einer geeigneten Erziehungseinrichtung und des sich fortwährenden Entziehens bzw. Widersetzens gegen den Massnahmenvollzug durch die Jugendanwaltschaft in Sicherungshaft im Regionalgefängnis Thun versetzt (vgl. Verfügung Sicherungshaft vom 25. Mai 2023).