Die Leitung Jugendanwaltschaft liess sich am 16. Oktober 2023 vernehmen und beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. Die Stellungnahme wurde der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 17. Oktober 2023 am 18. Oktober 2023 zugestellt. Es sind keine Schlussbemerkungen eingegangen.