1. Mit Entscheid des Jugendgerichts des Kantons Bern vom 2. März 2023 wurde die mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 4. August 2021 (Verurteilung wegen Diebstahls von geringem Vermögenswert und Raubes) ausgesprochene Aufsicht für A.________ durch die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung ersetzt. Zusätzlich wurde die Schutzmassnahme der ambulanten Behandlung angeordnet. Im Rahmen des Massnahmenvollzugs verfügte die Jugendanwaltschaft am 27. September 2023 die Anordnung der Sicherungshaft gegen A.________ gemäss Art.