2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden vom Kanton Bern getragen. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt. 3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Beschuldigten 1 eine Entschädigung von CHF 2'213.10 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Beschuldigten 2 eine Entschädigung von CHF 2'098.85 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 5. Rechtsanwalt F.________ wird eine amtliche Entschädigung von CHF 2'200.00 ausgerichtet. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt.