Der Beschuldigte 1 reichte am 11. April 2024 ebenfalls eine Kostennote ein. Er macht ein Honorar von CHF 2'833.35 geltend. Unter Berücksichtigung des vorerwähnten Tarifrahmens und der soeben gemachten Ausführungen erscheint ein Honorar von mehr als CHF 2'000.00 als zu hoch. Insbesondere erscheint der Aufwand von insgesamt fast 8.5 Stunden für das Aktenstudium und die Arbeit am Entwurf der Beschwerdeantwort als nicht mehr angemessen (dies auch im Vergleich zu den Aufwendungen von Rechtsanwalt D.________), weshalb das Honorar von Rechtsanwalt B.________ entsprechend auf CHF 2'000.00 zu kürzen ist.