Mit Blick darauf erscheint das von Rechtsanwalt D.________ (Verteidigung des Beschuldigten 2) in der Kostennote vom 3. April 2024 geltend gemachte Honorar von CHF 1'937.50 als angemessen. Die Auslagen von CHF 10.40 sind nicht zu beanstanden. Die Entschädigung wird damit unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 7.7% für die Aufwendungen im 2023 (CHF 1'750.00 Honorar und CHF 9.20 Auslagen) und 8.1% für die Aufwendungen seit dem 1. Januar 2024 (CHF 187.50 Honorar und CHF 1.20 Auslagen) auf CHF 2'098.85 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Der Beschuldigte 1 reichte am 11. April 2024 ebenfalls eine Kostennote ein.