Es scheint plausibel und nachvollziehbar, dass es darum ging, die Situation möglichst rasch einzufrieren oder zu verhindern, dass es eskaliert (Einvernahme Beschuldigter 1, Z. 88 f.); dies auch mit Blick aus Erfahrungen in der Vergangenheit in ähnlichen Situationen (Einvernahme Beschuldigter 2, Z. 94 ff.). Zudem trifft es zu, dass eine stehende Person viel mehr Handlungsspielraum hat, als wenn sie am Boden liegt, weshalb entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers nicht davon ausgegangen werden kann, die Handschellen hätten im Stehen genauso schnell, wenn nicht sogar schneller, angelegt werden können.