Die von den Beschuldigten geschilderten räumlichen Verhältnisse sowie die Gefahrenquellen sind in den Akten dokumentiert und unbestritten. Die Gesamtsituation war in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft unübersichtlich und potentiell gefährlich. Die Beschuldigten konnten sich aufgrund der Gesamtumstände nicht darauf verlassen, dass der Beschwerdeführer nichts unternehmen werde bzw. sie bei einem Zuwarten noch rechtzeitig reagieren könnten. Es scheint plausibel und nachvollziehbar, dass es darum ging, die Situation möglichst rasch einzufrieren oder zu verhindern, dass es eskaliert (Einvernahme Beschuldigter 1, Z. 88 f.);