6. Der Beschuldigte 1 sagte am 20. Dezember 2022 aus, der Beschwerdeführer habe ganz «schüüch» die Hände gehoben. Der Küchentisch sei mit Gegenständen überstellt gewesen. Dies hätten sie in diesem Moment wahrgenommen. Gestützt auf diese Situation hätten sie den Beschwerdeführer zu Boden geführt und ihm Handschellen angelegt (Z. 77 ff.). Es habe vom Zeitpunkt, als sie sich als Polizei zu erkennen gegeben hätten, bis zu ihrem Eintreten in die Wohnung eine Weile gedauert, weshalb der Beschwerdeführer Zeit gehabt habe, sich auf ihr Kommen vorzubereiten. Küche und Tisch seien mit Gegenständen übersät gewesen.