1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung am 20. September 2023 ein. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt F.________, am 5. Oktober 2023 Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Verfügung sowie die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt F.________ als amtlichem Anwalt, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.