1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 18. September 2023 wird aufgehoben. Das von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben geführte Verfahren BA 22 736 wird mit dem durch die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland geführten Verfahren O 21 9467 bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vereinigt. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.