Einzige seither erfolgte Ermittlungshandlung (nachdem am 26. April 2023 eine Einvernahme mit der Beschuldigten und am 14. Juni 2022 der Beizug der Akten im Verfahren VBV 4/2020 beim Regierungsstatthalteramt erfolgt waren) war am 17. Mai 2023 der Beizug der Akten des bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland geführten Verfahrens O 21 9467. Mit Blick auf diese Ausgangslage ist entgegen den Vorbringen der Staatsanwaltschaft nicht ersichtlich, dass das Verfahren BA 22 736 vor dem Abschluss durch Anklageerhebung steht bzw. massgeblich weiter fortgeschritten sein soll als das Verfahren O 21