Die Staatsanwaltschaft hat im Mai 2023 offenbar versucht, eine gütliche Einigung im Zusammenhang mit der Strafanzeige des Straf- und Zivilklägers zu erreichen, was scheiterte. Einzige seither erfolgte Ermittlungshandlung (nachdem am 26. April 2023 eine Einvernahme mit der Beschuldigten und am 14. Juni 2022 der Beizug der Akten im Verfahren VBV 4/2020 beim Regierungsstatthalteramt erfolgt waren) war am 17. Mai 2023 der Beizug der Akten des bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland geführten Verfahrens O 21 9467.