Das Verfahren BA 22 736 wurde am 27. März 2023 auf den Tatbestand der üblen Nachrede zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers ausgedehnt, nachdem dieser am 15. August 2022 eine entsprechende Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland eingereicht hatte und die Behandlung der Anzeige nach einer Gerichtsstandsanfrage ebenfalls von der Staatsanwaltschaft übernommen worden war. In der Anzeige des Straf- und Zivilklägers vom 15. August 2022 wird der Beschwerdeführerin zusammengefasst vorgeworfen, sie habe ihn in einem Schreiben an die Mitglieder der H._____