2 4. 4.1 Die Beschwerdeführerin reichte am 2. September 2021 Strafanzeige und Strafantrag gegen den Straf- und Zivilkläger wegen Verleumdung und übler Nachrede ein. Dieses Verfahren wird von der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland geführt und ist dort nach wie vor hängig (O 21 9467). Der Anzeige liegt folgende Vorgeschichte zugrunde: Der Beschwerdeführerin wurde vom Gemeinderat E.________ (Ortschaft) vorgeworfen, sie habe im Zusammenhang mit ihrem Amt als Gemeindepräsidentin zu viele Spesen abgerechnet.