_, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 20. bzw. 26. Oktober 2023, die Abweisung der Beschwerde. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) verzichtete mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels.