Dagegen reichte die Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführerin), verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 2. Oktober 2023 Beschwerde ein und beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die obgenannten Verfahren zu vereinigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Strafund Zivilkläger, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 20. bzw. 26. Oktober 2023, die Abweisung der Beschwerde.