1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 25. September 2023 (EO 23 7841) wird insoweit aufgehoben, als das Verfahren wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu Unrecht eingestellt wurde. Im Übrigen wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden im Umfang von einem Viertel, ausmachend CHF 500.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Die verbleibenden drei Viertel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1’500.00, trägt der Kanton Bern.