_ kommunizierte er sodann mit E-Mail vom 3. Mai 2023, dass er derzeit zwar durch mehrere Anwälte vertreten sei, den Lead in dieser Angelegenheit aber aufgrund schlechter Erfahrungen mit seiner Scheidungsanwältin, gegen die eine Haftungsklage hängig sei, selbst übernehme (vgl. E-Mail vom 3. Mai 2023). Aufgrund der bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Gegenanzeige sowie seiner Stellungnahme im vorliegenden Verfahren wird denn auch deutlich, dass der Beschuldigte durchaus darum bemüht zu sein scheint, (einschlägige) Gesetzesbestimmungen zu zitieren, wenn er der Auffassung ist, daraus etwas zu seinen Gunsten ableiten zu können.